Bausparförderung

Obwohl zum 01.01.2006 die staatliche Eigenheimzulage per Gesetz abgeschafft wurde, existieren für Bausparer weiterhin staatliche Förderungsprogramme. Das Besondere daran ist, dass diese Förderung auch von Personen genutzt werden kann, die einen Bausparvertrag zum Sparen und nicht zum Bauen nutzen wollen.
Zum einen kann die Arbeitnehmersparzulage zur Bausparfinanzierung genutzt werden. Arbeitnehmer können eine 9-prozentige Sparzulage erhalten, wenn sie - am besten zusätzlich - vermögenswirksame Leistungen bis zu 470 Euro (Ehepaare: bis zu 940 Euro) im Jahr vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überweisen lassen. Anspruch darauf hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 25.800 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt.
Zusätzlich haben Bausparer ein Anrecht auf die Wohnungsbauprämie, wenn das zu versteuernde Einkommen weniger als 25.600 Euro (Ehepaare: 35.800 Euro) beträgt. Auf jährliche Sparleistungen bis zu 512 Euro (Ehepaare 1024 Euro) erhalten sie 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Diese staatliche Förderung steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist und monatlich mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag einzahlt.


Weitere Informationen zu:
Bausparen – Grundlagen
Vom Sparen zum Darlehen
Die Darlehensphase
Tipps und Tricks zum Bausparen
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