Die DarlehensphaseHat sich der Bausparer für die Auszahlung des Sparguthabens entschieden und das Bauspardarlehen beantragt, beginnt für ihn die
Darlehensphase. Die Höhe des Darlehens entspricht der Differenz zwischen vereinbarter Bausparsumme und Sparguthaben. Ähnlich wie ein Hypothekarkredit wird das Bauspardarlehen in Form eines Annuitätendarlehens gewährt. Anders als bei einem Hypothekarkredit ist die Laufzeit des Bauspardarlehens deutlich kürzer. Sie beträgt in der Regel 10 bis 12 Jahre. Auch die Darlehenszinsen sind relativ niedrig; sie liegen ungefähr 2% über dem Sparzins. Zudem bleibt der Zinssatz über die gesamte Laufzeit konstant, so dass die Kosten von Beginn an gut kalkulierbar sind. Dafür wird der anfängliche Tilgungsanteil bei Bausparverträgen relativ hoch angesetzt. Die Tilgungsleistungen sind üblicherweise in gleichbleibenden Monatsraten zu erbringen. Zusätzlich schließen die Bausparkassen für alle ihre Darlehensnehmer eine Restschuldversicherung ab. Dies bedeutet, dass neben den Zins- und Tilgungszahlungen weitere Gebühren anfallen. Zudem verlangen einige Bausparkassen eine Darlehensgebühr oder belasten das Darlehenskonto mit weiteren Verwaltungskosten.
Zur Absicherung der Bausparkasse wird für das Bauspardarlehen eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen. Die Höhe ist dabei vom Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts abhängig. Der Beleihungswert entspricht ca. 70% bis 90% des Marktwertes. Die Bausparkassen setzen jedoch oftmals bei 80% des Beleihungswertes die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben wird.
Zwischen- und SofortfinanzierungIst das Mindestsparguthaben bereits angespart, die Mindestbewertungszahl jedoch noch nicht erreicht, dann stellen die Bausparkassen einen
Zwischenkredit bereit, falls der Kunde das Geld dringend für einen sofortigen Haus- oder Wohnungskauf benötigt. Diese Art der Zwischenfinanzierung ist jedoch nicht zu empfehlen. Denn obwohl der Bausparer vermutlich nur die Summe des zu erwartenden Bauspardarlehens benötigt, muss er einen Kredit in Höhe der gesamten Bausparsumme (Mindestguthaben + Bauspardarlehen) aufnehmen.
Für Bausparer bietet sich aber auch die Möglichkeit sich mittels der
Sofortfinanzierung einen neu abgeschlossenen Bausparvertrag bis zu seiner Zuteilung vorfinanzieren zu lassen. Dieses tilgungsfreie Darlehen hat den Vorteil, dass der Bausparer sofort über sein Geld verfügen kann. Bei Auszahlung des Bausparvertrages wird dann das tilgungsfreie Darlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst. Bei niedrigem Zinsniveau lohnt sich diese Finanzierungsart kaum. Zudem ist aufgrund der relativ kurzen Laufzeit ein Hypothekarkredit als Alternative eher zu empfehlen.
Weitere Informationen zu:
Bausparen – Grundlagen
Vom Sparen zum Darlehen
Bausparförderung
Tipps und Tricks zum Bausparen