Tipps und Tricks rund ums Bausparen

Bausparsumme und Tarif:

Vorsicht vor zu hohen Bausparsummen! Bei der Baufinanzierung sollten Sie folgende Regel beachten: mindesten 20 Prozent Eigenkapital, höchstens 20 – 30 Prozent Bausparvertrag und den Rest als Bankdarlehen. Wird Ihnen einer zu hohen Bausparsumme geraten, kann Ihnen der Bausparberater vermutlich auch in anderen Fragen nicht weiterhelfen. Ein guter Bausparberater interessiert sich zuallererst einmal dafür, wozu der Kunde das Geld überhaupt benötigt.
Will man nämlich gar nicht bauen, sondern nur sparen und die Bausparförderungen nutzen, empfiehlt sich eine niedrige Summe. Für einen Alleinstehenden reicht eine Bausparsumme von 15.000 Euro (Ehepaare 30.000 Euro), um die vermögenswirksamen Leistungen voll auszuschöpfen.

Fehler passieren auch immer wieder bei der richtigen Wahl des Tarifs. Bausparkassen bieten Schnell-, Standard-, und Langzeittarife an. Wer sich nicht für einen Tarif entscheiden kann, wählt einen Optionstarif. Spar- und Tilgungszinsen können dann auch noch nachträglich geändert werden. Bausparverträge können auch rein zum Sparen abgeschlossen werden. Verzichtet der Sparer von vornherein auf das Darlehen, so kann er einen profitablen Renditetarif wählen. Renditen bis zu 6 Prozent sind mit diesen Tarifen möglich.

Abschlussgebühr:
Für den Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr verlangt. Diese beträgt je nach Bausparkasse und Tarif 1,0 – 1,6 Prozent. Fragen Sie daher vor Vertragsabschluss nach, ob Sie bei einem Darlehensverzicht die Abschlussgebühr zurückerstattet bekommen oder erkundigen Sie sich, bei welcher Bausparkasse dies möglich ist.

Tilgungsraten:
Wenn Sie planen, zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bauen, muss die Höhe der Monatsraten richtig angesetzt werden. Lassen Sie sich daher genau vorrechnen, wie hoch die Raten sein müssen, damit zum gewünschten Zeitraum das Mindestsparguthaben vorhanden ist. Zusätzlich sollten Sie sich zudem eine "unverbindliche" Zuteilungsprognose erstellen lassen. Die errechneten Zuteilungstermine werden in der Regel von den Bausparkassen eingehalten. Achten Sie darauf, dass die Einzahlungen, Zinsen und Prämien eingerechnet werden und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
Beachten Sie dabei auch, dass Zuteilung nicht gleich Auszahlung bedeutet. Wurden die Zuteilungsvoraussetzungen erreicht, können bis zu 9 Monate vergehen. Berechnen Sie dies mit ein, falls Sie das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.

Darlehenskosten:
Die meisten Bausparkassen verlangen als Gebühr für die Bereitstellung des Darlehens 2 oder 3 Prozent. Hinzu addieren sich die Darlehenszinsen, die abhängig von der Tarifwahl zwischen 3 und 5 Prozent betragen. Da die Tilgungszeit des Bauspardarlehens relativ kurz ist, schlagen auch hohe monatliche Raten zu Buche. Lassen Sie sich daher genau vorrechnen, wie hoch die monatliche Belastung während der Darlehensphase für Sie ausfällt.

Weitere Gebühren:
Neben Abschluss und Darlehensgebühr, Zinsen und Rückzahlungsraten können für einen Bausparvertrag weitere Kosten anfallen, die auf den ersten Blick vielleicht nicht erkenntlich sind. Bausparkassen verlangen zur Deckung ihrer Verwaltungskosten in der Regel Kontoführungsgebühren. Je nach Bausparkasse und gewähltem Tarif liegen sie zwischen 7 und 10 Euro. Manche Bausparkassen bieten generell oder für gewisse Tarife die Kontoführung zum Nulltarif an. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss nach der Kontoführungsgebühr. Des Weiteren verlangen viele Bausparkassen eine Gebühr für die Bearbeitung und den Versand der Wohnungsbauprämienanträge. Dieser Beitrag fällt zwar mit ca. 1,50 Euro nicht sonderlich ins Gewicht, erhöht sich aber in Addition mit anderen kleinen Gebühren, wie z.B. der Abonnement-Kosten für die Mitgliederzeitschrift.
Alle Darlehensnehmer müssen mit einer weiteren Gebühr rechnen, wenn sie das zu finanzierende Objekt schätzen lassen. Die Gebühr für die Ermittlung des Beleihungswertes der Immobilie wird nämlich dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt. Die Schätzgebühr wird als bestimmter Prozentsatz entweder auf die Darlehenssumme oder den Objektwert erhoben.
Aber auch hier verlangen manche Bausparkassen keine gesonderte Gebühr.

Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss genau, welche sonstigen Gebühren noch auf Sie zukommen oder suchen Sie von vornherein nach einem Anbieter, der kaum Sondergebühren verlangt.


Weitere Informationen zu:
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