Vom Sparen zum Darlehen

Als Voraussetzung für ein Bauspardarlehen muss zu allererst ein Bausparkonto eröffnet werden. Bausparkonten werden in der Regel von jeder Bank angeboten, da fast alle Kreditinstitute mit den Bausparkassen kooperieren. Aber Sie können sich auch direkt an eine Bausparkasse wenden. Bei Vertragsabschluss werden dann die Bausparsumme und die Sparrate individuell an die Wünsche des Kunden angepasst. Die Bausparsumme setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen. Damit das Darlehen über den Rest der Bausparsumme von der Bausparkasse gewährt wird, muss der Bausparer, je nach Spartarif, zwischen 40% und 50% der vereinbarten Bausparsumme ansparen.

Sparphase

Nach Abschluss des Bausparvertrages beginnt die Sparphase. Ab diesem Zeitpunkt wächst das Guthaben auf dem Bausparkonto bis das Mindestsparguthaben (zwischen 40% und 50% der Bausparsumme) erreicht ist. In der Regel zahlt der Sparer monatliche Beträge auf das Konto ein. Es ist aber auch möglich, das Guthaben durch Sonderzahlungen oder eine Einmalzahlung auf die Mindestsumme zu erhöhen.
Während der Sparphase zahlen die Bausparkassen auf das eingezahlte Guthaben einen auf die gesamte Vertragsdauer tariflich festgelegten Zinssatz. Je nach Tarifwahl liegt dieser Sparzins zwischen 1,5 % und
5 % pro Jahr.


Darlehenszuteilung

Ist die Höhe des erforderlichen Bausparguthabens erreicht, bedeutet dies noch nicht, dass der Sparer sofort das Bauspardarlehen zugeteilt bekommt. Der Zeitpunkt, an dem die das Darlehen gewährt wird hängt davon ab, wie viel Guthaben der Bausparkasse zur Verfügung steht. Nimmt eine Bausparkasse in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen gewähren. Aus diesem Grund ist es den Bausparkassen auch verboten, geringe Laufzeiten anzupreisen oder den Zuteilungszeitpunkt zu garantieren. Die Mindestwartezeit wurde daher vom Gesetzgeber auf 18 Monate nach Abschluss des Vertrages festgelegt.
Wie viele Bausparverträge zugeteilt werden können, errechnet die Bausparkasse aus der Zuteilungsmasse, die sich aus den Einzahlungen der Sparer und den Auszahlungen an die Bausparer ergibt. Das Spar- und Tilgungsverhalten aller Darlehensnehmer ist also entscheidend für die Zuteilung weiterer Verträge. Die Reihenfolge der Zuteilung entscheidet die Bewertungszahl. Diese hängt von der Bausparkasse und dem jeweiligen Tarif ab und wird dem Bausparvertrag am Bewertungsstichtag zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben erreicht wurde. Die auf diese Weise ermittelte Reihenfolge bleibt für die ganze Zuteilungsperiode von drei Monaten bestehen. Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Bausparverträge zugeteilt werden. Die Einhaltung dieser Vorgehensweise wird von einem vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten Vertrauensmann überwacht.
Ist der richtige Vertrag an der Reihe, so erhält der Sparer eine Mitteilung über die Zuteilung. Mit Eingang des Zuteilungsbescheids beginnt für den Bausparer eine Frist von vier Wochen, in der er sich entscheiden muss, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt.

Dem Bausparer bieten sich nun verschiedene Möglichkeiten:
  • Er kann die Zuteilung annehmen, sich das angesammelte Sparguthaben samt Zinsen auszahlen lassen und das Bauspardarlehen beantragen.
  • Er kann einen Antrag auf Verschiebung der Zuteilung des Bauspardarlehens stellen.
  • Der Sparer kann auch nur einen Teil des Bausparvertrages in Anspruch nehmen. Das heißt, er lässt sich nur die bisher angesparte Summe auszahlen und kann das Darlehen später in Anspruch nehmen.
  • Der Bausparer kann den Vertrag enden lassen, indem er auf die Zuteilung verzichtet und sich sein Guthaben ausbezahlen lässt.
  • Er kann auch auf die Zuteilung verzichten und die Bausparsumme erhöhen. Auf diese Weise beginnt die Sparphase von neuem.

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