KontoeröffnungEin Festgeldkonto kann sowohl bei Filialbanken, als auch bei Direktbanken eröffnet werden, wobei Online-Banken meist die besseren Konditionen bieten. Die Einrichtung und die Kontoführung sind in der Regel gebührenfrei.
Für die Eröffnung eines Kontos wird lediglich ein gültiger Personalausweis benötigt, damit die Identität des Kontoinhabers eindeutig festgestellt werden kann. Für die Kontoeröffnung bei einer Online-Bank geschieht dies über das Post-ID-Verfahren. Dieser Weg ist denkbar einfach. Auf einer beliebigen Postfiliale hinterlegt der Kunde seine Identifikationsunterlagen, welche dann von dort aus an die jeweilige Bank weitergeleitet werden.
Das Konto wird, egal ob bei einer Filial- oder Direktbank, als Anlagekonto geführt. Das heißt, für Überweisungen muss ein Referenzkonto (z.B. Girokonto) vorhanden sein. Zudem können auch keine Abbuchungsaufträge über das Festgeldkonto durchgeführt werden.
Die Erträge des Festgeldkontos werden mit 30 Prozent Zinsabschlagssteuer belastet. Jedoch können bei der jeweiligen Bank Freistellungsanträge gestellt werden. Der Sparerfreibetrag liegt derzeit für Alleinstehende bei 1.370 Euro, für Ehepaare 2.740 Euro. Ab 2007 sinkt dieser Betrag auf 750 bzw. 1.500 Euro. Der Freistellungsauftrag kann zusätzlich zum Sparerfreibetrag um die Werbungskostenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro (für Ehepaare) aufgestockt werden.
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