Risiko und Sicherheit

Was das Anlagerisiko betrifft, so ist das Festgeldkonto eine sichere Angelegenheit. Das angelegte Kapital ist keinem Kursrisiko ausgesetzt, welches beispielsweise bei Aktienanlagen besteht. Auch die Zinserträge bleiben konstant, da der vereinbarte Zinssatz über den gesamten Anlagezeitrum unveränderbar gültig bleibt.
Zudem sind die Einlagen über verschiedene Institutionen gegen den möglichen Konkursfall des Kreditinstituts abgesichert. In der Europäischen Union, so verlangt es der Gesetzgeber,  müssen alle Banken die Einlagen ihrer Kunden über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern. In Deutschland nimmt diesen Platz auf der Ebene der gesetzlichen Absicherung die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“ ein. Sie schützt alle Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland bis zu 90% ihres Wertes, maximal 20.000 Euro pro Anleger. Andere Staaten der EU besitzen ähnliche Einrichtungen. Unterschiede bestehen nur in der Höhe der maximalen Entschädigungsbeträge.
In Deutschland besteht neben der gesetzlich geforderten Absicherung zudem der „Einlagenfond der privaten Banken“. Für fast jeden Anleger bedeutet dies praktisch die volle Sicherung sämtlicher Guthaben bei den privaten Banken. Durch den Sicherungsfonds sind die Guthaben jedes Bankkunden bei den angeschlossenen privaten Banken bis zur Höhe von 30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert. Das bedeutet, dass bei einer Bank beispielsweise mit einem Eigenkapital von 10 Mio. Euro, Beträge bis zu 3 Mio. Euro pro Anleger geschützt sind.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen ebenfalls über Sicherungseinrichtungen. Bei Genossenschaftsbanken werden die Anleger über den Garantiefonds abgesichert, im Sparkassenbereich übernimmt diese Aufgabe der so genannte Stützungsfonds.


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