Kündigung und VertragAntragsstellung:Ist Ihre Wahl auf eine bestimmte Kreditkarte gefallen, können Sie diese entweder bei Ihrer Hausbank oder direkt beim Karteninstitut beantragen. Dazu ist nur ein entsprechendes Antragsformular nötig. Dieses dient, neben der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten, auch zur Bonitätsprüfung und enthält dementsprechend Fragen nach Ihren Einkommensverhältnissen.
Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditkarte ist auch immer ein Girokonto, von dem die Kartenumsätze abgebucht werden können.
Wer eine gewisse Einkommenshöhe vorweisen kann, dem bieten die Kreditkartenunternehmen gerne auch eine goldene Karte an. Diese besondere Karte räumt dem gut verdienenden Kunden einen höheren Kreditrahmen ein.
Kündigung:Die Laufzeit eines Kreditkartenvertrages beträgt in der Regel ein Jahr. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
Darüber hinaus ist die Kündigung auch jederzeit möglich, allerdings wird die Karten-Gebühr bis zum Ende des Vertragsjahres berechnet und es findet auch keine Verrechnung mit der Restlaufzeit statt.
Wer schon kurz nach Vertragsabschluss den Verdacht hat, er hätte beim falschen Unternehmen unterschrieben hat oder er benötige gar keine Kreditkarte, der kann von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
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Vorteil: Kreditkarte
Kosten und Abrechnungsmodus