Kfz-Haftpflicht und Kasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemäß dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz  vorgeschrieben und Voraussetzung für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs. Diese Versicherungspflicht betrifft auch alle motorisierten Zweiräder. Mit Hilfe dieses  Versicherungsschutzes soll gewährleistet werden, dass der Fahrer oder Halter, unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, für alle von ihm selbst verursachten Schäden aufkommen kann. Die Versicherungsdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst dabei Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Da über die Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden Dritter abgesichert sind, sollte für jedes Fahrzeug eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Hierbei kann man zwischen zwei Varianten wählen: Voll-oder Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung schützt vor allem vor Diebstahl, Brand-, Hagel- und Wildschäden, während die Vollkaskoversicherung sozusagen einen Rundumschutz (inklusive Schäden am eigenen Fahrzeug - auch bei Selbstverschulden) bietet.


Versicherte Personen:

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert:
  • der Fahrzeughalter (im Regelfall die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde)
  • der Versicherungsnehmer 
  • der Eigentümer (z.B. Bank oder Leasinggeber)
  • der Fahrer (d.h. eine Person, die für die Fahrzeugnutzung berechtigt ist)

Versicherungsleistung :

Folgende Kosten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen:
  • Schadenersatz für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden bis hin zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Kosten, die durch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen entstehen. Davon ausgeschlossen sind die Kosten für Strafverfahren oder Nebenklagen.
Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden Fällen:

  • Feuer/Explosion: Damit sind Fahrzeugsbrände gemeint, die z.B aufgrund eines Kurzschlusses oder einer defekten Elektroanlage entstanden sind.
  • Elementarschäden: Darunter fallen alle Schäden, die durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8),  Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen. 
  • Entwendung: Damit gemeint sind Raub, Diebstahl oder der unbefugte Gebrauch durch fremde Personen. Aber: Bei grober Fahrlässigkeit, wie das Steckenlassen des Schlüssel oder der Verwahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.
  • Wildschäden: Dieser Schutz bezieht sich nur auf Zusammenstöße mit Haar- und Jagdwild. Schäden, entstanden durch eine Kollision mit anderen Tieren, die nicht als Jagdwild gelten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Kurzschlussschäden: Darunter fallen alle Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs entstehen.
  • Glasbruch: Die Erneuerung der Scheibe und deren Einbau werden bei Bruchschäden übernommen.

Zusätzlich bietet die Vollkaskoversicherung folgende Leistungen:
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug:  Auch Schäden, die aus Eigenverschulden (falsches Fahrverhalten, Fehleinschätzung, u.ä.) resultieren, werden übernommen.
  • Vandalismusschäden: Darunter fallen Schäden, die mut- oder böswillig verursacht wurden, wie beispielsweise abgebrochene Fahrzeugteile, Kratzer oder Beulen am Fahrzeug.
  • Parkschäden: Dazu zählen solche Schäden, bei denen das Fahrzeug in Abwesenheit beschädigt wird und der Verursacher Unfallflucht begeht.

Deckungssumme :

Beim Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung stehen zwei Modelle, die gesetzliche Mindestdeckung und die 50 bzw. 100 Mio. Deckung, zur Auswahl.

Die gesetzliche Mindestdeckung umfasst:
  • Personenschäden bis 2.500.000,- EUR
  • Sachschäden bis 500.000,- EUR
  • Vermögensschäden bis 50.000,- EUR

Die 50 bzw. 100 Mio. Deckung umfasst (abhängig von den Vertragsbedingungen):
  • Personenschäden bis ca. 8 Mio. EUR
  • Sachschäden bis ca. 50 bzw. 100 Mio. EUR 
  • Vermögensschäden bis ca. 50 bzw. 100 Mio EUR

TIPP : Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese eine hohe Deckung, z.B. 100 Mio. EUR enthält. Die Mehrkosten zur gesetzlichen Deckung sind marginal und Sie
sind im Schadensfall auf der sicheren Seite.


Die Entschädigungshöchstgrenze der Voll- und Teilkaskoversicherung ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherte aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Grundsätzlich ist das Fahrzeug mit seiner vom Hersteller gelieferten Ausstattung ohne Zuschläge versichert. Ausnahmen bilden die sog. zuschlagspflichtigen Mehrwerte.  Der exakte Deckungsumfang ist in der "Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile" nachzulesen.  Die Liste beschreibt vier Kategorien:
  • Teile, die ohne Beitragszuschlag versichert sind,
  • Teile, die ohne Beitragszuschlag bis zu einem bestimmten Neuwert versichert sind,
  • Teile, die gegen Beitragszuschlag versicherbar sind sowie
  • Teile, die nicht versicherbar sind.

TIPP : Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung lohnt sich insbesondere für neuwertige Fahrzeuge,
da mit zunehmendem Alter des Autos die Entschädigungsleistung des Versicherers abnimmt.
Dabei gilt: Nach drei Jahren kann man den Vertrag auf Teilkasko
umstellen.
Teilkaskoschutz lohnt sich auf jeden Fall für noch werthaltige, aber nicht neuwertige Fahrzeuge,
damit Sie z.B. bei Diebstahl nicht leer dastehen.


Geltungsbereich:

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung besteht in allen Ländern der Europäischen Union und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (z.B. Kanarische Inseln, Madeira, Azoren). 
Dabei ist zu beachten, dass bei Auslandsreisen die sog. "Grüne Versicherungskarte" (offiziell: Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) mitgeführt wird. Sie gibt den erforderlichen Nachweis darüber, dass Haftpflichtschutz nach den im Gastland geltenden Bestimmungen besteht. Vor allem bei Unfällen mit Personenschäden kann den Unfallopfern  nachgewiesen werden, dass sie von der deutschen Kfz-Versicherung Schadenersatz erhalten werden.
Eine Erweiterung bzw. Einschränkung des Geltungsbereiches muss in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung schriftlich vereinbart werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die meisten Kaskoversicherung das Diebstahlrisiko für Fahrten in Staaten Osteuropas explizit ausschließen.


Versicherungskosten:

Die Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach folgenden Faktoren:
  • Art des Fahrzeugs: Dies soll bedeuten: was ist eigentlich Gegenstand der Versicherung? Handelt es sich um einen Pkw, ein Motorrad oder einen Lkw?
  • Ort der Zulassung: Jede Region weist ein unterschiedliches Schadenaufkommen auf. Dementsprechend wird jeder Zulassungsbezirk, je nach Höhe des Unfallaufkommens, in eine Regionalklasse eingeordnet.
  • Verwendung des Fahrzeugs: Wird das Fahrzeug rein beruflich, privat oder als Mietwagen genutzt?
  • Beruf des Versicherten: Für einige Berufe (z.B. Beamte oder Landwirte) werden Sondertarife angeboten.
  • Typklasse des Fahrzeugs: Eine Haupteinflussgröße auf den Versicherungsbeitrag, welche das bis 1996 wichtigste Kriterium, die Motorstärke abgelöst hat. Die Typenklassifizierung geht von folgendem Grundgedanken aus: Von bestimmten Autotypen ist auf bestimmte Fahrertypen zu schließen, die viele oder wenige Unfälle verursachen. Aus diesem Grund zahlt beispielsweise der Besitzer eines Sportwagens, dessen Fahrweise aufgrund des Fahrzeugtyps als "offensiv" eingestuft wird, eine höhere Versicherungsprämie als der "umsichtig" fahrende Halter einer Limousine, obwohl sich die Motorleistungen beider Fahrzeuge in etwa entsprechen. Diese Grundannahmen errechnen sich aus der Schadenstatistik der jeweiligen Fahrzeugtypen. 
  • Schadenfreiheitsklasse: Diese ist neben der Typklasse wichtigstes Kriterium bei der Berechnung der Beitragshöhe. Sie stuft den Versicherungsnehmer je nach seiner schadenfreien Zeit ein. Wichtige Informationen zur Schadenfreiheitsklasse finden Sie hier

Die Beiträge der Teil-und Vollkaskoversicherung richten sich nach der Typklasse und dem Zulassungsbezirk. In der Vollkaskoversicherung wird zudem die Schadenfreiheitsklasse zur Beitragsbemessung hinzugezogen.

TIPP: Vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Damit lassen sich deutliche Beitragsersparnisse erzielen. Wählen Sie z.B. eine Selbstbeteiligung von 300 EUR in
der Vollkasko und 150 EUR in der Teilkasko, das senkt Ihren Beitrag sichtlich.


Rabattsysteme:

Voll-und Teilkaskoversicherung bieten folgende Rabatte an, mit denen sich Beitragsersparnisse erzielen lassen:
  • Garagenrabatt: Das Fahrzeug muss zu Hause bei Nacht immer in einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage untergebracht sein.
  • Wenigfahrerrabatt: Die Jahresfahrleistung des Autos liegt unter 9.000 km.
  • Partnerrabatt: Das Auto wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner genutzt.
Vorsicht : Gerade wegen der verlockenden Einsparungen ist bei der Nutzung von Rabattsystemen auch eine gewisse Vorsicht geboten. Wer sich nicht sicher ist, ob er die zusätzlich vereinbarten Auflagen einhalten kann, sollte lieber die Finger vom Rabattsystem lassen. Im Schadenfall prüft der jeweilige Versicherer die Einhaltung genau nach. Bei Nichtbeachtung kann das Versicherungsunternehmen als Konsequenz eine Vertragsstrafe geltend machen. Im Zweifelsfall ist es dementsprechend günstiger, aufgrund eines ausführlichen Versicherungsvergleichs einen günstigeren Versicherer zu wählen.

Zum Kfz-Versicherungsvergleich

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