Kündigung und Vertrag

Die Krankenzusatzversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen. Wer zu einem günstigeren Angebot wechseln möchte, oder eine überflüssige Zusatzversicherung beenden möchte, hat verschiedene Möglichkeiten zur Kündigung.


Ordentliche Kündigung:

Der Versicherungsnehmer kann den bestehenden Vertrag unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres (bei einigen Versicherern zum Ablauf des Versicherungsjahres) kündigen, sofern eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer (max. 3 Jahre) abgelaufen ist.

Außerordentliche Kündigung:

Bei einer Beitragserhöhung oder Leistungsminderung hat der Versicherungsnehmer innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung die Möglichkeit einen bestehenden Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht:

Beim Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenvollversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht für die bestehenden Zusatzkrankenversicherungen. Die eigentliche Grundlage für die Zusatzversicherung, nämlich die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist durch den Wechsel weggefallen.

TIPP: Verschicken Sie jede Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein, dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens bei Ablauf der jeweiligen Frist beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss!


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