DeckungserweiterungenZusätzlich zum Basisschutz können - je nach Versicherer - bestimmte Risiken bzw. Gegenstände des Hausrats in den Vertrag einbezogen werden. Prüfen Sie daher bei Vertragsabschluss genau, welche Zusätze für Sie in Frage kommen und informieren Sie sich bei Ihrer Gesellschaft, welche Deckungserweiterungen möglich bzw. schon im Basispaket enthalten sind.
Folgende Erweiterungen zur Grunddeckung sind möglich:
- Glasbruch: Fensterscheiben und Verglasungen an Einrichtungsgegenständen sind zusätzlich versicherbar. Nicht nur für Besitzer von Wintergärten ist diese Deckungserweiterung empfehlenswert. Zusätzlich kann der Schutz auch auf Ceran-Kochflächen erweitert werden.
- Fahrräder: Fahrräder, die durchgehend in geschlossenen Räumen abgestellt werden, sind meistens schon im Basisschutz mitversichert. Wer sich gegen Fahrraddiebstahl außerhalb von geschlossenen Räumen absichern will, kann dies durch eine Erweiterung der Hausratpolice vornehmen. Beachten Sie, dass das Rad dann aber meistens nur gegen einen Diebstahl zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr versichert ist.
- Überspannungsschäden: In der regulären Hausratversicherung sind Elektrogeräte nur gegen Blitzschlag versichert. Mit diesem Zusatz schützen Sie Ihre Geräte vor Schäden, die durch Fehlfunktionen der Hochspannungsleitungen entstehen können.
- Entschädigungserhöhung für Wertsachen: In der Regel werden für Wertgegenstände höchstens 20 % der Versicherungssumme als Entschädigung gezahlt. Bei einigen Anbietern ist eine Erhöhung auf bis zu 50 % möglich.
- Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten: Die Grundversicherung zahlt nur bei Leitungswasserschäden. Dieser Zusatz ist nur für Besitzer vieler bzw. großer Aquarien oder von Wasserbetten von Bedeutung.
- Elementarschäden: Auch Schäden, die durch Lawinen, Überschwemmung, Schneedruck, Erdsenkung, -beben oder -rutsch verursacht werden, lassen sich zusätzlich in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Dabei kommt es darauf an, in welchem Gebiet der Versicherte wohnt. Bewohner von Hochwassergebieten wird beispielsweise nur äußerst selten Versicherungsschutz gegen Elementarschäden gewährt.
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