Versicherungsleistung

Versicherte Personen und Tiere:

In der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert:
  • der Versicherungsnehmer als Tierhalter
  • seine Familie in ihrer Rolle als Tierhüter
  • jeder andere nicht gewerbliche Tierhüter
Folgende Tiere lassen sich versichern:
  • Hunde (mit Ausnahme von Kampfhunden)
  • Pferde und Ponys
  • Rinder
  • Esel
  • exotische Tiere, für die besondere Vereinbarungen gelten
Versicherungsleistung:

Neben der Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen, übernimmt die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen die Kosten bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstsummen.

Folgende Schäden sind versichert:
  • Personenschäden: Schäden, die durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person entstehen.
  • Sachschäden: Kosten, die bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstands anfallen (Reparaturkosten, Ersatzkosten).
  • Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden: finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
  • Reine Vermögensschäden: Mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen werden auch Vermögensschäden übernommen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
Risikoausschluss:
Nicht alle Schäden, die im Umgang mit Tieren entstehen können, sind im Rahmen des Tierhalterhaftpflichtschutz versicherbar.
Folgende Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
  • Schäden, die von Kampfhunden verursacht werden. Zu Kampfhunden zählen: American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastitno Napoletano, Pitbullterrier, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
  • Schäden, die wegen Nichtbeachtung eines entsprechenden Leinen- oder Maulkorbzwangs entstehen
  • Eigenschäden
  • Mietschäden
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden, die durch landwirtschaftlich bzw. gewerblich genutzte Tiere entstehen.

Geltungsbereich:

Der Vertragsschutz der Tierhalterhaftpflicht besteht im Inland. Bei vielen Versicherern sind vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland miteingeschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen.


Versicherungskosten:

Die Höhe der jährlichen Beiträge richtet sich nach der Tierart, der Anzahl der Tiere und nach der vereinbarten Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro. Die günstigsten Angebote mit dieser Versicherungssumme variieren bei der Hundehaftpflicht zwischen 70 und 90 Euro, bei versicherten Pferden zwischen 90 und 130 Euro. Vergleichen Sie daher die Angebote genau.

TIPP: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Damit lassen sich die Beitragszahlungen ordentlich senken.


Zum Hundehaftpflicht-Versicherungsvergleich
Zum Pferdehaftpflicht-Versicherungsvergleich

Weitere Informationen zu:
Wozu eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Kündigung und Vertrag
Impressum | Kontakt | Über uns | Werbung
© 2012 preislassnach.de. Alle Rechte vorbehalten.