Anwalts- und Gerichtskosten

Die Anwaltskosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Seit dem 1. Juli 2004 bildet das Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) die gesetzliche Grundlage zur Abrechnung der Gebühren und löste somit die ältere Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO) ab. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach den Verordnungen des deutschen Gerichtskostengesetz. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen anhand der Höhe des Streitwerts die Anwalts- und Gerichtskosten. Beachten Sie bitte, dass bei den Anwaltskosten noch anfallende Auslagen sowie die Mehrwertsteuer von 16% hinzukommen.

Streitwert Anwaltsgebühren Gerichtskosten
900 195 135
1.500 315 195
3.000 567 267
6.000 1.014 408
10.000 1.458 588
16.000 1.698 726
25.000 2.058 933
50.000 3.138 1.368
125.000 4.293 2.868
200.000 5.448 4.368
350.000 7.218 6.618
500.000 8.988 8.868

Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie neben den Gerichtskosten und den Gebühren für Ihren Anwalt noch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Je nach Streitwert und Instanz erhöhen sich somit die Gesamtkosten, die der Prozessverlierer tragen muss. Die nachstehende Tabelle, zeigt Ihnen, wie teuer ein verlorener Rechtsstreit werden kann. Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für zwei Anwälte zuzüglich Auslagen (50 EUR) und 16% Mehrwertsteuer sowie die Gerichtskosten.

Streitwert Gesamtkosten 1. Instanz Gesamtkosten 1. und 2.Instanz Gesamtkosten 1., 2. und 3. Instanz
900 645,40 1.459,23 - - -
1.500 983,80 2.227,90 - - -
3.000 1.640,44 3.734,12 - - -
6.000 2.818,48 6.432,42 - - -
10.000 4.028,56 9.192,50 - - -
16.000 4.723,36 10.765,85 - - -
25.000 5.765,56 13.125,86 - - -
50.000 8.706,16 19.833,91 28.760,22
125.000 12.885,76 29.077,38 42.263,67
200.000 17.065,36 38.320,85 55.767,13
350.000 23.421,76 52.388,76 76.314,63
500.000 29.778,16 66.456,67 96,862,14

Bedenken Sich auch, dass noch zusätzlich Kosten für Zeugen und Sachverständige und einen erforderlichen Korrespondenzanwalt anfallen können. Diese Aufwendungen wurden in der Tabelle nicht berücksichtigt.


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