Vermieter- und Mieterrechtsschutz

Die Vermieter- und Mieterrechtsschutzversicherung ist in der Regel eine Zusatzversicherung zur Privatrechtsschutzpolice. Das heißt, sie wird von den meisten Gesellschaften nicht als Einzelpolice, sondern nur als Ergänzung zum Privatrechtsschutz angeboten.
Insbesondere Vermieter sollten diesen Rechtsschutz in Erwägung ziehen, da das Mietrecht erfahrungsgemäß ein Rechtsgebiet ist, in dem die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung besonders hoch ist. Mieter hingegen sollten genau prüfen, ob eine Versicherung in diesem Bereich für sie in Frage kommt.

TIPP: Sind Sie Mieter und wollen Sie sich nur in Mietangelegenheiten absichern, dann wenden Sie sich an einen Mieterverein. Die Mitgliedschaft beinhaltet in der Regel Mietrechtsschutz. Falls Sie aber bereits eine Privatrechtspolice besitzen, kommt Sie die Kombination mit einer Mietrechtsschutzversicherung günstiger.

Versicherte Personen:

Der Vermieter- und Mieterrechtsschutz unterstützt den Versicherten bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen als
  • Eigentümer, Vermieter oder Verpächter
  • oder als Pächter, Mieter oder Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken.

Im Vermieter- und Mieterrechtsschutz ist ausschließlich der Versicherungsnehmer versichert.


Versicherungsleistung:

Der Vermieter- und Mieterrechtsschutz umfasst folgende Leistungen:
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten: Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile zum Gegenstand haben.
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.

Bis zur vereinbarten Deckungssumme werden folgende Kosten von der Vermieter- und Mieterrechtsschutzversicherung übernommen:
  • Rechtsanwaltsgebühren: Dazu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich nach den Rahmengebühren oder dem Streitwert richten. Zudem werden auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts bei inländischen Zivilprozessen übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt.
  • Gerichtskosten: Dazu gehören die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz, Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten. Übernommen werden auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden.
  • Reisekosten: Dazu zählen Reisekosten des Rechtsanwalts zu auswärtigen Beweisterminen sowie die Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht.
  • Übersetzungskosten: Dabei zahlt der Versicherer bei einem Fall im Ausland die anfallenden Kosten für Übersetzungen von Unterlagen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten benötigt werden.
  • Kaution: Die Strafkaution wird in Form eines zinslosen Darlehens bereitgestellt, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.
  • Kosten der gegnerischen Partei: Bei Prozessverlust trägt die Versicherung die Kosten der Gegnerseite, insoweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.

Risikoausschluss:

Eine Rechtsschutzversicherung wird nicht in allen juristischen Streitfällen aktiv. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte daher genau geprüft werden, in welchen Fällen die Versicherung ihre Leistungen versagt.

Allgemein werden folgende Risiken von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen:
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen: Dies fällt unter den Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung.
  • Streitfälle im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat.
  • Konflikte von mitversicherten Personen untereinander
  • Streitfälle mit der eigenen Rechtsschutzversicherung
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Spekulationsgeschäften sowie bei Wett- und Spielverträgen
  • bestimmte Rechtsbereiche (z.B. Patent- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht)
  • bestimmte Verfahrensarten (z.B. Konkursverfahren, Klagen vor dem Verfassungsgericht)
  • Streitfälle, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten oder bei Abschluss absehbar sind. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen daher eine Wartezeit von drei Monaten vor.

Vom Vermieter- und Mieterrechtsschutz sind ausgeschlossen:
  • Streitfälle, die die Planung, Errichtung oder den Umbau von Immobilien betreffen.
  • Alle Angelegenheiten, die das Bau- und das Entschädigungsrecht betreffen
  • Steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • Bergbauschäden an Gebäuden und Grundstücken

Geltungsbereich:

Der Versicherungsschutz besteht in der Regel in ganz Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten auch weltweiten Rechtsschutz an, wenn der Auslandsaufenthalt in einem bestimmtem Zeitrahmen (in der Regel max. 6 Wochen) liegt. Zudem behalten sich auch einige Gesellschaften in Bezug auf den weltweiten Schutz vor, die Leistungen einzuschränken.

Versicherungskosten:

Der Eigentümer- und Mieterrechtsschutz ist in der Regel eine Zusatzversicherung zum Privatrechtsschutz. Bei den günstigsten Unternehmen variieren die jährlichen Zusatzkosten zum Privatrechtsschutz zwischen 30 und 50 EUR für Mieter und Eigentümer. Im Fall von Vermietern spielt die Anzahl der vermieteten Wohneinheiten bei der Beitragsbemessung eine wichtige Rolle.


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