Privat- und Berufsrechtsschutz

Hohe Prozesskosten und der Wunsch, sich juristisch wehren zu können, sind die zwei Hauptgründe, die zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bewegen. Denn vor deutschen Gerichten (mit Ausnahme von Arbeitsgerichten) gilt: Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten. Zum Honorar des eigenen Anwalts addieren sich dann noch Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten. Rechtsschutzversicherungen kommen – zumindest in den meisten Fällen – für diese Kosten auf. Trotzdem sollte jeder Einzelne genau prüfen, ob dieser eher nachrangige Versicherungsschutz für ihn in Frage kommt.
Der Privat- und Berufsrechtsschutz wird in der Regel nur als Paket angeboten. Dabei wird von den Versicherungsunternehmen zwischen Angestellten und Selbständigen unterschieden. Diese Unterscheidung ist von enormer Bedeutung, denn Selbständige zahlen nicht nur höhere Beiträge. Streitigkeiten in Zusammenhang mit der beruflichen Selbständigkeit werden im Regelfall nicht von der Versicherung übernommen, es sei denn, der jährliche Verdienst dieser Tätigkeit liegt unterhalb von 6.000 Euro. Dafür ist es für Selbständige möglich, eine separate Privatrechtsschutzpolice abzuschließen.

TIPP: Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, genießt im Rahmen seiner Mitgliedschaft in
der Regel Berufsrechtsschutz.


Versicherte Personen

Im Einzelnen sind folgende Personen versichert:
  • Der Versicherungsnehmer
  • Der Ehegatte des Versicherten oder dessen im Versicherungsschein erwähnte nichteheliche Lebenspartner
  • Die minderjährigen Kinder des Versicherten
  • Volljährige unverheiratete Kinder, solange diese keinen dauerhaften Beruf ausüben

Versicherungsleistung

Folgende Leistungen sind Bestandteil der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (z.B. Schmerzensgeld).
  • Arbeits-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen (z.B. Beamte, Soldaten, etc.).
  • Vertrags- und Sachenrechtsschutz: Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäften des täglichen Lebens (z.B. bei Kaufverträgen, nicht erfüllten Reparaturleistungen, etc.).
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten (z.B. wenn steuerlich absetzbare Leistungen nicht anerkannt werden).
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (z.B. Anerkennung von Berufsunfähigkeit).
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z.B. Vorwurf eines Dienstvergehens).
  • Strafrechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren. Allerdings nur bei fahrlässig begangenen Vergehen des Versicherungsnehmers.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Rechtsverstößen, die nicht als Straftaten gelten und deshalb nur mit Geldbußen geahndet werden.
  • Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Übernahme der Anwaltskosten für Beratungsgespräche in Familien- und Erbangelegenheiten. Weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten - es kommt z.B. zum Prozess – übernimmt die Versicherung allerdings nicht.

Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme folgende Kosten:
  • Rechtsanwaltsgebühren: Dazu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich nach den Rahmengebühren oder dem Streitwert richten. Zudem werden auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts bei inländischen Zivilprozessen übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt.
  • Gerichtskosten: Dazu gehören die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz, Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten. Übernommen werden auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden.
  • Reisekosten: Dazu zählen Reisekosten des Rechtsanwalts zu auswärtigen Beweisterminen sowie die Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht.
  • Übersetzungskosten: Dabei zahlt der Versicherer bei einem Fall im Ausland die anfallenden Kosten für Übersetzungen von Unterlagen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten benötigt werden.
  • Kaution: Die Strafkaution wird in Form eines zinslosen Darlehens bereitgestellt, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.
  • Kosten der gegnerischen Partei: Bei Prozessverlust trägt die Versicherung die Kosten der Gegnerseite, insoweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Risikoausschluss:

Rechtsschutzversicherungen werden gerne als Rundumschutz für jegliche juristische Angelegenheiten missverstanden. Daher sollte vor Abschluss genau geprüft werden, in welchen Fällen die Versicherung ihre Leistungen versagt.

Allgemein werden folgende Risiken von Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen:
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen: Dies fällt unter den Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung.
  • Streitfälle im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat.
  • Konflikte von mitversicherten Personen untereinander
  • Streitfälle mit der eigenen Rechtsschutzversicherung
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Spekulationsgeschäften sowie bei Wett- und Spielverträgen
  • bestimmte Rechtsbereiche (z.B. Patent- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht.)
  • bestimmte Verfahrensarten (z.B. Konkursverfahren, Klagen vor dem Verfassungsgericht)
  • Streitfälle, die bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten oder bei Abschluss absehbar sind. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sehen daher eine Wartezeit von drei Monaten vor.
Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung schließt aus:
  • Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
  • Streitfälle, die das Baurecht und die Finanzierung von Immobilien betreffen
  • Konflikte, die das Mietrecht betreffen (dazu ist eine Mietrechtsschutzversicherung notwendig)
  • Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrecht
  • juristische Vorsorgeberatungen
TIPP: Holen Sie (am besten durch Ihren Anwalt) vor Beginn eines Rechtsstreits zunächst nur eine Deckungszusage von Ihrem Rechtsschutzversicherer ein, damit Sie sicher wissen, ob die Angelegenheit unter den Versicherungsschutz fällt.

Geltungsbereich:

Der Versicherungsschutz besteht in der Regel in ganz Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten auch weltweiten Rechtsschutz an, wenn der Auslandsaufenthalt in einem bestimmtem Zeitrahmen (in der Regel max. 6 Wochen) liegt. Zudem behalten sich auch einige Gesellschaften in Bezug auf den weltweiten Schutz vor, die Leistungen einzuschränken.


Versicherungskosten:

Wie auch bei anderen Rechtsschutzversicherungen richten sich bei der Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten nach den möglichen Risiken. Auch hier lassen sich durch eine Selbstbeteiligung Kosten sparen.
Bei den günstigsten Versicherern bemessen sich die Jahresbeiträge auf ca. 160 EUR ohne, und ca. 130 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Bitte beachten Sie auch, dass auch Kombinationen mit anderen Arten des Rechtsschutz möglich sind.

TIPP: Die meisten Unternehmen bieten Rabatte für Singles an. Ausschlaggebend ist, dass der Versicherungsnehmer allein lebt.
Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, benötigen nicht zwei separate Policen. Der Lebenspartner, der im Versicherungsschein namentlich genannt wird, ist mitversichert.



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