VerkehrsrechtsschutzIm Allgemeinen sorgt eine
Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dazu zählt die freie Auswahl eines Anwalts, der Sie bei Rechtsstreitigkeiten berät, vertritt und – im Falle eines gerichtlichen Prozesses – diesen für Sie führt.
Hohe Prozesskosten und der Wunsch, sich juristisch wehren zu können, sind die zwei Hauptgründe die zu einem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bewegen. Dennoch sollte vor einer Antragsstellung geprüft werden, für welchen Bereich eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt. In diese individuelle Bewertung sollten folgende zwei Fragen mit einbezogen werden: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des Ereignisfalls eines Rechtsstreites im Verhältnis zu den zu zahlenden Beiträgen? Und in welchem Bereich ist die Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung am höchsten?
Erfahrungsgemäß ist die Häufigkeit von Rechtsstreitigkeiten (neben juristischen Auseinandersetzungen im Miet-, Arbeits- und Sozialwesen) im
Verkehrsbereich besonders hoch. Aus diesem Grund empfiehlt sich als Zusatz zur Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung der Abschluss einer
Verkehrsrechtsschutzversicherung.
TIPP:
Verkehrsrechtsschutz ist besonders für Vielfahrer und Personen, die existentiell auf ihren Führerschein angewiesen sind, empfehlenswert. Auch wer häufig mit seinem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen.Versicherte Personen:
Versichert sind im Allgemeinen die
Teilnehmer am Straßenverkehr. Dies sind im Einzelnen:
- Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer im Vertrag festgeschriebenen oder der auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeuge
- Die Erwerber eines Fahrzeuges, genauso wie die Mieter eines zeitweise gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges
- Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassene Fahrzeuge
- Fußgänger (auch Inlineskater), Radfahrer sowie Fahrgäste
Im Rahmen einer
Familientarifversicherung sind die versicherten Personen:
- Der Versicherungsnehmer sowie dessen Ehegatte
- Der im Versicherungsschein ausdrücklich genannte nichteheliche Lebenspartner
- Die minderjährigen Kinder
- Volljährige, unverheiratete Kinder, jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherungsleistung:
Folgende Leistungen sind Bestandteil einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung:
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens.
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz: Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug (Kauf, Verkauf usw.).
- Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten): Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten (z.B. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis).
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z.B. nach dem Vorwurf eines Verkehrsdeliktes).
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Bußgeldverfahren).
- Strafrechtsschutz: Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme folgende Kosten:
- Rechtsanwaltsgebühren: Dazu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich nach den Rahmengebühren oder dem Streitwert richten. Zudem werden auch die Gebühren eines Korrespondenzanwalts bei inländischen Zivilprozessen übernommen, wenn der Versicherte mehr als 100 Kilometer vom zuständigen Gericht entfernt wohnt
- Gerichtskosten: Dazu gehören die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz, Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie Gerichtsvollzieherkosten. Übernommen werden auch die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden.
- Reisekosten: Dazu zählen Reisekosten des Rechtsanwalts zu auswärtigen Beweisterminen sowie die Reisekosten des Versicherten zu einem ausländischen Gericht.
- Übersetzungskosten: Dabei zahlt der Versicherer bei einem Fall im Ausland die anfallenden Kosten für Übersetzungen von Unterlagen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten benötigt werden.
- Kaution: Die Strafkaution wird in Form eines zinslosen Darlehens bereitgestellt, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen.
- Kosten der gegnerischen Partei: Bei Prozessverlust trägt die Versicherung die Kosten der Gegnerseite, insoweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Geltungsbereich:
In der Regel besteht der Versicherungsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira und auf den Azoren. Je nach Versicherer und Vertrag kann der Rechtsschutz auch auf einen weltweiten Schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ausgeweitet werden, wenn der Auslandsaufenthalt maximal 6 Wochen beträgt. Daher sollte der Versicherungsnehmer sich vor Vertragsabschluss exakt bewusst sein, in welchen Ländern er gegebenenfalls auf den Verkehrs-Rechtsschutz angewiesen ist bzw. verzichten kann.
Versicherungskosten:
Wie auch bei anderen Rechtsschutzversicherungen richten sich bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung die Kosten nach den möglichen Risiken. Auch hier lassen sich durch eine
Selbstbeteiligung Kosten sparen.
Bei den günstigsten Versicherern bemessen sich die Jahresbeiträge:
- bei Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge eines Versicherungsnehmers auf ca. 60 EUR ohne Selbstbeteiligung und ca. 45 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR
- bei Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge einer Familie auf ca. 110 EUR ohne und ca. 90 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR
Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie in unserem unabhängigen Versicherungsvergleich.
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