Versicherungssumme und -kostenWodurch wird die Höhe der Versicherungsprämie beeinflusst? Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Folgende Kriterien werden bei der Bemessung berücksichtigt:
Beruf: Der Beruf spielt eine wichtige Rolle. Dabei kommt es darauf an, ob die aktuelle Tätigkeit riskant (z.B. Dachdecker) ist und ob es sich um eine körperliche Tätigkeit handelt. Für einen Büroangestellten ist der Versicherungsbeitrag beispielsweise wesentlich günstiger.
Eintrittsalter: Ab dem 40. Lebensjahr steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden, drastisch an. Ab diesem Alter verlangen die Versicherungsgesellschaften sehr hohe Risikozuschläge. Schon alleine aus diesem Grund sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abschließen.
Geschlecht: Statistisch sind Frauen einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Daher werden die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Frauen etwas höher angesetzt.
Leistungsdauer: Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger sind die Beiträge. Jedoch sollte man berücksichtigen, dass man bis zum 65. Lebensjahr arbeiten muss. Daher sollte die Laufzeit nicht zu kurz gewählt werden.
Höhe der vereinbarten Rente: Die Beitragshöhe hängt zudem davon ab, wie hoch die Rente sein soll, die im Versicherungsfall ausgezahlt wird.
Gesundheitszustand: Neben dem Beruf ist der Gesundheitszustand das wichtigste Kriterium zur Beitragsbemessung. Neben der aktuellen gesundheitlichen Lage wird der Antragsteller auch zu zurückliegenden Krankheiten, ambulanten Behandlungen und stationären Krankenhausaufenthalten befragt. Zwar lassen sich diverse Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz ausklammern, doch obwohl die Versicherungsgesellschaften damit das Risiko ihrer Leistungspflicht verringern, ändert dies am Beitrag oftmals nur wenig.
Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden? Die Bemessung der Versicherungssumme hängt von der individuellen Lebenssituation eines jeden Einzelnen ab. Dabei sollte sich jeder fragen, welche Einkünfte im Falle der Berufsunfähigkeit noch zu Verfügung stehen. Das heißt: Kann man Leistungen aus der gesetzlichen, einer berufsständischen oder betrieblichen Absicherung erwarten? Davon werden die zu erwartenden monatlichen Ausgaben (Lebensunterhalt, Versicherung, Miete, Ausbildung der Kinder, usw.) abgezogen. Die somit entstandene Differenz stellt die Versorgungslücke dar, die mit einer privaten Vorsorge ausgeglichen werden sollte. Die Berechnung der Versicherungssumme darf nicht zu knapp ausfallen, denn auch die Inflationsrate sollte mit in Betracht gezogen werden. Wer möchte, kann zum Ausgleich der Inflationsrate auch eine Dynamik in den Versicherungsvertrag einschließen. Dadurch erhöht sich jährlich die Versicherungssumme, aber auch der Beitrag.
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