Kündigung und VertragKündigung:Britische Lebensversicherungen können in der Einzahlungsphase jederzeit schriftlich gekündigt werden. Ist eine Zusatzversicherung im Vertrag mit eingeschlossen, kann diese nur zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden.
Wurde die Kündigung ausgesprochen, zahlt die Versicherung den aktuell berechneten Rückgabewert. Bei guter Wertentwicklung kann auch ein Rückgabebonus gezahlt werden; ist dies nicht der Fall, kann sich die Kündigung aufgrund der Marktwertanpassung nachteilig auswirken.
Da die Beiträge in den ersten Jahren nicht zu 100% für den Kapitalaufbau des Versicherten verwendet werden, ist eine Kündigung in dieser Zeit mit Verlusten verbunden.
Beitragsfreistellung:Der Versicherungsvertrag kann auf schriftlichen Antrag des Versicherungsnehmers beitragsfrei gestellt werden. Wurde ein Todesfallschutz vereinbart, wird dieser so lange aufrechterhalten, bis der Vertragswert auf Null sinkt. Dann erlischt der Versicherungsschutz. Zudem fallen bei Beitragsfreistellung die späteren Rentenzahlungen sowie andere Versicherungsleistungen deutlich niedriger aus.
Fordern Sie hier Ihr persönliches und unverbindliches Angebot an Weitere Informationen zu:
Vorteile der Britischen Policen
Vergleich: Britische und deutsche Policen