Staatliche Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Geldanlagen, mit denen bis zum Rentenalter ein Altersvermögen aufgebaut werden kann. Dazu zählen Banken-, Fondssparpläne und private Rentenversicherungen, die jeder für sich allein, aber auch über den Betrieb bei Pensionsfonds oder Pensionskassen abschließen kann.

Als Voraussetzung für die Förderung muss das Altersvorsorgeprodukt bestimmte Kriterien erfüllen:
  • Geschlechtsneutrale Tarife
  • Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr 
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Lebenslange Rente oder Auszahlung mit Restverrentung
  • Einmalauszahlung bis zu insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals sind zulässig
  • Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten sind möglich 
  • Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel für den Wohnungsbau zu entnehmen
Sind diese Kriterien gegeben, so erhält das Produkt ein Zertifikat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Die Zertifizierung sagt jedoch nichts über die Güte des Angebotes aus, sondern nur, dass das Produkt förderungsfähig ist.


Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Der staatliche Altersvorsorgezuschuss setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Zusätzliche wird ein extra Sonderausgabenabzug gewährt. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz bei der Steuererklärung erstattet. Die Finanzämter überprüfen dabei, ob entweder Zulage oder Steuerabzug für den Einzelnen günstiger ist.
In den Genuss der vollen Zuschüsse kommt jedoch nur, wer den so genannten Mindesteigenbeitrag einzahlt.
Der förderungsfähige Mindesteigenbeitrag wurde vom Gesetzgeber für das Jahr 2006 auf  3 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres festgelegt. Der Höchstbeitrag beträgt 1.575 Euro.

Für die Jahre 2006/07 und ab 2008 gelten folgende Beiträge und Zulagen:

Jahr
Mindesteigenbeitrag in % des beitragspflichtigen Eink.
Max. Höchstbeitrag abzüglich der Zulage
Grundzulage Zulage je Kind (für das Kindergeld bezogen wird)
2006/07 3,01.575 Euro114 Euro
138 Euro
2008 4,02.100 Euro154 Euro
185 Euro

Für Ehepaare, bei denen jeder eine Altersvorsorge aufbaut, verdoppelt sich die Grundzulage.


Zum Riester-Rente-Versicherungsvergleich

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