Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?

Wer wird gefördert?
  • alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen; auch Berechtigte zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistungsempfang aufgrund der Anrechnung von vorhandenem Einkommen/Vermögen ruht sowie nichterwerbstätige Eltern in der Kindererziehungszeit (max. 3 Jahre)
  • pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz der Alterssicherung der Landwirte sowie deren Ehepartner
  • Wehr- und Ersatzdienstleistende
  • Richter, Beamte und Soldaten

Wer wird nicht gefördert?
  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und geringfügig Beschäftigte, die von der Versicherungsfreiheit Gebrauch machen
  • Pflichtversicherte in einer berufsständischen Vorsorgeeinrichtung
  • Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung (außer öffentlicher Dienst)
  • Sozialhilfeempfänger, die rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben
  • Bezieher von Altersrenten

Zum Riester-Rente-Versicherungsvergleich

Weitere Informationen zu:
Für wen lohnt sich Riester?
Staatliche Förderung
Verschiedene Produkttypen der Riester-Vorsorge
Steuerliche Regelungen zur Altersvorsorge
Kündigung und Vertrag
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