Kündigung und Vertrag

Zur Kündigung der Risikolebensversicherung bieten sich folgende Möglichkeiten:

Die Risikolebensversicherung ist grundsätzlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Wurde eine unterjährige, also zum Beispiel eine monatliche Zahlungsweise vereinbart, ist der Vertrag mit einer einmonatigen Frist immer zum nächsten Beitragszahlungszeitpunkt kündbar.

In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass bei einigen Versicherern das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein muss. Oft beginnt das Versicherungsjahr mit dem im Antrag festgelegten Termin.

HINWEIS: Wer nicht kündigen will, dem bietet sich die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer berechnet dann aus den bis dahin gezahlten Beiträgen und den angefallenen Überschussanteilen eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist dann zwar geringer, doch es wird im Versicherungsfall noch eine gewisse Summe ausbezahlt. Bei einer Beitragsfreistellung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

TIPP: Verschicken Sie jede Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein, dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens bei Ablauf der jeweiligen Frist beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss!


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