Kündigung und Vertrag

Bei einem Rürup-Vertrag kommen Vorsorgesparer bis zum Rentenbeginn im Prinzip an ihr Erspartes nicht mehr heran. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages bei gleichzeitiger Auszahlung der Summe ist nicht möglich. Auszahlungen aus Rürup-Verträgen können erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen – und dann auch grundsätzlich nur als Rente.

Beitragsfreistellung:
Rürup-Sparer haben das Recht, ihren Vertrag jederzeit ruhen zu lassen. Wer den Beitrag aus finanziellen Gründen nicht mehr aufbringen kann, darf die Beitragszahlung einstellen.

Wechsel:
Wer einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, ist nicht bis zum Renteneintritt an diesen gebunden. Denn auch ein Tausch des Produktes beim selben Anbieter sowie der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist teilweise möglich. Aber nicht alle Anbieter lassen bisher einen Wechsel zu. Ein möglicher Wechsel bringt zudem oftmals Nachteile mit sich. Die meisten Anbieter von Rürup-Renten bieten Tarife an, bei denen die Beiträge zunächst mit der Abschlussprovision des Vermittlers verrechnet werden. Dann fließt in den ersten Jahren kaum Kapital auf das Konto. Aber auch ein späterer Wechsel ist ohne Verluste oftmals nicht möglich, da der neue Anbieter das angesparte Kapital nochmals mit Abschlusskosten belastet.


TIPP: Wählen Sie Ihren Rürup-Vertrag sorgfältig aus. Achten Sie vor allem auf die Option, den Vertrag wechseln zu können.


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