Kündigung und Vertrag

Zur Kündigung der privaten Unfallversicherung bieten sich folgende Möglichkeiten:

Ordentliche Kündigung:

Der Versicherungsnehmer kann den bestehenden Vertrag unter Wahrung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres (bei einigen Versicherern abweichend zum Ablauf des Versicherungsjahres) kündigen.

Bei Verträgen mit langer Laufzeit kann der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Mindestvertragszeit von 5 Jahren und später zum Ende eines jeden darauf folgenden Jahres kündigen.

Außerordentliche Kündigung:

Im Schadensfall kann der Versicherungsnehmer unabhängig davon, ob die Versicherung die Leistung verweigert oder gewährt den laufenden Vertrag kündigen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden, muss jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang der Regulierungsmitteilung der Versicherung beim Versicherer eingehen.

Bei Prämienerhöhungen hat der Versicherungsnehmer innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung die Möglichkeit, einen bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, zu kündigen.


TIPP: Verschicken Sie jede Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein, dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens bei Ablauf der jeweiligen Frist beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss!


Zum Privatunfall-Versicherungsvergleich

Weitere Informationen zu:
Wozu eine private Unfallversicherung?
Versicherungsleistung
Versicherungssumme und Kosten
Zusatzleistungen und Tarife
Impressum | Kontakt | Über uns | Werbung
© 2012 preislassnach.de. Alle Rechte vorbehalten.